Text Logo Niedersächsischer Staatsgerichtshof Niedersachsen klar Logo

Niedersächsischer Staatsgerichtshof - Termin zur Verkündung einer Entscheidung am 10. Februar 2017, 11 Uhr, in dem Organstreitverfahren StGH 1/16

Organstreitverfahren nach Art. 54 Nr. 1 der NV - StGH 1/16


StGH 1/16 17. Januar 2017

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung der Entscheidung in dem Organstreitverfahren StGH 1/16 wegen der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen")

In dem Organstreitverfahren von Mitgliedern der Landtagsfraktionen von CDU und FDP gegen den Niedersächsischen Landtag ist Termin zur Verkündung der Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 10. Februar 2017, 11 Uhr,

in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg,

Herminenstraße 31, 31765 Bückeburg.

Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob die vom Niedersächsischen Landtag bei der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gegen die islamistische Bedrohung in Niedersachsen") mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Erweiterung des Untersuchungsauftrages die Antragsteller in ihrem Recht aus Art. 27 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung verletzt.

Dr. van Nieuwland

Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln