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Organstreitverfahren StGH 1/16

Organstreitverfahren der Abgeordneten Thomas Adasch, Christian Grascha u.a. gegen den Niedersächsischen Landtag wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen")

Am 20. Mai 2016 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragsteller sind Abgeordnete der Fraktion der CDU im Niedersächsischen Landtag und ein Abgeordneter der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag. Der Antrag ist gegen den Niedersächsischen Landtag gerichtet. Die Antragsteller wenden sich maßgeblich gegen die Erweiterung des Untersuchungsgegenstandes und Untersuchungszeitraumes bei der Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ("Mögliche Sicherheitslücken in der Abwehr islamistischer Bedrohungen in Niedersachsen") durch den Niedersächsischen Landtag. Der Niedersächsische Landtag ist gebeten worden, bis zum 30. Juni 2016 auf den Antrag zu erwidern. Die Niedersächsische Landesregierung hat Gelegenheit zur Äußerung innerhalb gleicher Frist erhalten.

Dr. van Nieuwland

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2016

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