Text Logo Niedersächsischer Staatsgerichtshof Niedersachsen klar Logo

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 1/18 wegen Verletzung verfassungsmäßiger Rechte gemäß Art. 54 Nr. 1 NV


StGH 1/18

Pressemitteilung

Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren StGH 1/18 wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte gemäß Art. 54 Nr. 1 NV („Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“)

In dem Organstreitverfahren StGH 1/18 der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen den Niedersächsischen Landtag ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 30. November 2018, 11.00 Uhr,

im Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31, Bückeburg.

Gegenstand des Organstreitverfahrens ist die Frage, ob der Niedersächsische Landtag mit seinem Beschluss zur Änderung des Gesetzes über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (GedenkStG) verfassungsmäßige Rechte der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag verletzt hat.

Dr. van Nieuwland

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.11.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln