Niedersächsischer Staatsgerichtshof

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Presseinformationen

23.11.2009
Verfassung und Rechtssprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Vortrag, gehalten am 20. November 2009, auf der gemeinsamen Sitzung der Herausgeber, des Beirats und der Redaktion der Niedersächsischen Verwaltungsblätter in Bückeburg
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16.10.2009
60 Jahre Grundgesetz - ein Streifzug durch die Geschichte der Bundesrepublik

Vortrag gehalten am 17.09.2009 am Gymnasium Springe vom Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
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25.04.2009
Festrede, gehalten aus Anlass der Ehrung ehrenamtlich tätiger Bürger

Ehrenamt und kommunale Selbstverwaltung
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30.12.2008
Einweihung der neuen Diensträume des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Ansprache des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs Professor Dr. Jörn Ipsen. Gehalten aus Anlass der Einweihung der neuen Diensträume im Landgericht Bückeburg am 3. November 2008
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05.12.2008
Staatsgerichtshof verkündet Urteil in StGH 2/07

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2008, die Änderungsgesetze vom 25. Januar 2007 zum Nds. Maßregelvollzugsgesetz und zum Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke für teilweise mit der Niedersächsischen Verfassung unvereinbar erklärt.
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Informationen & Aktuelles

Aktuelle Besetzung der Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
Der Staatsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern, die jeweils ein Mitglied persönlich vertreten (Art. 55 Abs. 1 NV).
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"Zivilcourage hat viele Gesichter - Zeig Deins" - Aktionstag für Zivilcourage am 15. März 2010
"Zivilcourage hat viele Gesichter - Zeig Deins." Mit dieser Kampagne sollen Menschen in Niedersachsen dafür gewonnen werden, noch häufiger mutig für andere einzutreten. Um der Kampagne ein Gesicht zu geben, wird am 15. März 2010 der “Aktionstag für Zivilcourage und gegen Gewalt“ stattfinden.
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Niedersächsischer Staatsgerichtshof
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er ist ein gerichtsförmiges Verfassungsorgan und gegenüber den übrigen Verfassungsorganen (Landtag, Landesregierung) selbständig und unabhängig
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