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Organstreitverfahren StGH 1/18


Pressemitteilung

Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen den Niedersächsischen Landtag wegen Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte gemäß Art. 54 Nr. 1 NV („Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“)

Am 30. Juli 2018 ist bei dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof eingegangen. Antragstellerin ist die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag. Der Antrag ist gegen den Niedersächsischen Landtag gerichtet. Die Antragstellerin beantragt die Feststellung der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte aus Art. 20 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 2 Satz 2 NV durch das Gesetz über die „Stiftung niedersächsische Gedenkstätten“ (GedenkStG) vom 18. November 2004 in der Fassung vom 27. Februar 2018. Der Niedersächsische Landtag ist gebeten worden, bis zum 26. September 2018 auf den Antrag zu erwidern. Die Niedersächsische Landesregierung hat Gelegenheit zur Äußerung innerhalb gleicher Frist erhalten.

Dr. van Nieuwland

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.08.2018

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