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Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren 1, 2 und 3/15 wegen Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts nach Art. 24 Abs. 1 der Nds. Verfassung

Termin zur mündlichen Verhandlung in den Verfahren StGH 1, 2 und 3/15

wegen Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung

In den drei Organklagen, die von Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion gegen die Niedersächsische Landesregierung erhoben worden sind, ist Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 06. November 2015, 10.30 Uhr,

in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg,

Herminenstraße 31, 31765 Bückeburg.

Gegenstand aller drei Organklagen ist die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung ihrer Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung der von den Antragstellern gestellten Kleinen Anfragen nachgekommen ist. In den Kleinen Anfragen ging es um die Art der Behandlung von Aktenvorlagebegehren in der 15., 16. und 17. Wahlperiode, die Situation der Flüchtlinge in den Sammelunterkünften und die aktuelle Abschiebungspraxis.

Dr. van Nieuwland

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2015

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