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Termin zur Verkündung der Entscheidung am 29.01.2016, 11.00 Uhr in den Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung

Organstreitverfahren nach Art. 24 Abs. 1 NV StGH 1 - 3/15


StGH 1 - 3/15

Pressemitteilung

Termin zur Verkündung der Entscheidung in den Organstreitverfahren StGH 1, 2 und 3/15 wegen Verletzung des parlamentarischen Auskunftsrechts nach Art. 24 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung

In den drei Organstreitverfahren, die von Mitgliedern der CDU-Landtagsfraktion gegen die Niedersächsische Landesregierung erhoben worden sind, ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof anberaumt worden auf

Freitag, den 29. Januar 2016, 11:00 Uhr,

in Saal 1010 des Landgerichts Bückeburg,

Herminenstraße 31, 31765 Bückeburg.

Gegenstand aller drei Organstreitverfahren ist die Frage, ob die Niedersächsische Landesregierung ihrer Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung der von den Antragstellern gestellten Kleinen Anfragen nachgekommen ist. In den Kleinen Anfragen ging es um die Art der Behandlung von Aktenvorlagebegehren aus der 15., 16. und 17. Wahlperiode, die Situation der Flüchtlinge in den Sammelunterkünften und die aktuelle Abschiebungspraxis.

Dr. van Nieuwland, Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2016

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